Um wissenschaftliche Studien an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Hamburg durchzuführen, ist eine Genehmigung erforderlich. Diese kann von Hochschulen, wissenschaftlichen Forschungsinstituten sowie von Personen mit wissenschaftlicher Expertise beantragt werden, sofern ein Bezug zum Bildungs- und Erziehungsauftrag besteht und mindestens ein Bachelorabschluss (oder ein vergleichbarer Abschluss) vorliegt.
Für das Genehmigungsverfahren müssen Sie mindestens drei Monate vor dem geplanten Untersuchungsbeginn einen vollständigen Antrag bei uns einreichen. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zum Antragsverfahren und zu den einzureichenden Dokumenten. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Antrag.
Wenn Sie auch Zugriff auf bereits erhobene Daten benötigen, wenden Sie sich bitte an die Vertrauensstelle.



