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Wissenschaftliche Genehmigungen

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Genehmigungsverfahren wissenschaftlicher Untersuchungen

Um wissenschaftliche Studien an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Hamburg durchzuführen, ist eine Genehmigung erforderlich. Diese kann von Hochschulen, wissenschaftlichen Forschungsinstituten sowie von Personen mit wissenschaftlicher Expertise beantragt werden, sofern ein Bezug zum Bildungs- und Erziehungsauftrag besteht und mindestens ein Bachelorabschluss (oder ein vergleichbarer Abschluss) vorliegt.

Für das Genehmigungsverfahren müssen Sie mindestens drei Monate vor dem geplanten Untersuchungsbeginn einen vollständigen Antrag bei uns einreichen. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zum Antragsverfahren und zu den einzureichenden Dokumenten. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Antrag.

Wenn Sie auch Zugriff auf bereits erhobene Daten benötigen, wenden Sie sich bitte an die Vertrauensstelle.

 

 

 

 

Wer stellt den Antrag?

Das Antragsverfahren regelt die Richtlinie für Wissenschaftliche Untersuchungen an Schulen. Dabei wird zwischen einem vereinfachten und einem regulären Genehmigungsverfahren unterschieden.

Sie sind in der Lehramtsausbildung und möchten im Rahmen von Praktika- oder Prüfungsarbeiten an maximal zwei Schulen eine Erhebung durchführen? In diesem Fall kann die jeweils betroffene Schulleitung eigenständig entscheiden (vereinfachtes Genehmigungsverfahren). Natürlich müssen die geltenden Regularien zum Datenschutz eingehalten werden, im Zweifelsfall beraten wir Sie gerne. Sollen mehr als zwei Schulen in die Untersuchung einbezogen werden, muss vorher ein reguläres Genehmigungsverfahren durchlaufen werden.

Bei einem Antrag von Externen (Ziffer 5 der Richtlinie) greift das reguläre Genehmigungsverfahren, das bis zu drei Monaten nach Vorliegen aller Dokumente dauern kann. Nach Antragseingang erfolgt zunächst eine formale Prüfung, danach werden Stellungnahmen eingeholt, beispielsweise von den zuständigen Schulaufsichten, Fachsreferent*innen und internen Datenschutzbeauftragten.

Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit der Antragsdokumente, um Verzögerungen im Genehmigungsverfahren zu vermeiden.

Wie stellt man den Antrag?

Als entscheidende Elemente des Genehmigungsverfahrens werden fachliche und ggf. schulaufsichtliche Stellungnahmen eingeholt und die geplanten Erhebungen unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten geprüft. Wir koordinieren das gesamte Verfahren und entscheiden unter Rückbezug auf diese Stellungnahmen über die Genehmigung Ihres Antrags. Die nachfolgende Schritt-für-Schritt-Übersicht gibt Ihnen eine Orientierung über die einzelnen Bestandteile der Antragsunterlagen.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag folgende Bestandteile enthalten muss. Es ist erforderlich, dass alle Bestandteile vollständig, verständlich und lesbar in einem einzigen PDF-Dokument zusammengefasst sind. Nur vollständige Anträge können zur fachlichen und datenschutzrechtlichen Stellungnahme weitergeleitet werden.