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Wissenschaftliche Genehmigungen

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Genehmigungsverfahren wissenschaftlicher Untersuchungen

Um wissenschaftliche Studien an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Hamburg durchzuführen, ist eine Genehmigung erforderlich. Diese kann von Hochschulen, wissenschaftlichen Forschungsinstituten sowie von Personen mit wissenschaftlicher Expertise beantragt werden, sofern ein Bezug zum Bildungs- und Erziehungsauftrag besteht und mindestens ein Bachelorabschluss (oder ein vergleichbarer Abschluss) vorliegt.

Für das Genehmigungsverfahren müssen Sie mindestens drei Monate vor dem geplanten Untersuchungsbeginn einen vollständigen Antrag bei uns einreichen. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zum Antragsverfahren und zu den einzureichenden Dokumenten. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Antrag.

Wenn Sie auch Zugriff auf bereits erhobene Daten benötigen, wenden Sie sich bitte an die Vertrauensstelle.

 

 

 

Wer stellt den Antrag?

Das Antragsverfahren regelt die Richtlinie für Wissenschaftliche Untersuchungen an Schulen. Dabei wird zwischen einem vereinfachten und einem regulären Genehmigungsverfahren unterschieden.

 

Wie stellt man den Antrag?

Die nachfolgende Schritt-für-Schritt-Übersicht gibt Ihnen eine Orientierung über die einzelnen Bestandteile der Antragsunterlagen und nützliche Hinweise zum Genehmigungsverfahren.

Als entscheidende Elemente des Genehmigungsverfahrens werden schulaufsichtliche und fachliche Stellungnahmen eingeholt und die geplanten Erhebungen unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten geprüft. Wir koordinieren das gesamte Verfahren und entscheiden unter Rückbezug auf diese Stellungnahmen über die Genehmigung Ihres Antrags.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag folgende Bestandteile enthalten muss. Es ist erforderlich, dass alle Bestandteile vollständig, verständlich und lesbar in einem einzigen PDF-Dokument zusammengefasst sind. Nur vollständige Anträge können zur fachlichen und datenschutzrechtlichen Stellungnahme weitergeleitet werden.

Wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?

In der Regel erhalten Antragstellende nach Vorlage eines vollständigen Antrags innerhalb von drei Monaten Rückmeldung über das Ergebnis ihres Genehmigungsverfahrens. Ist ihr Antrag nicht vollständig verlängert sich die Bearbeitungszeit.

Bitte beachten Sie, dass unterschiedliche Stellen im Zuge des Genehmigungsverfahrens beteiligt werden. Die jeweils erforderlichen Stellungnahmen können erst angefordert werden, wenn Ihr Antrag vollständig ist und alle Rückfragen im Vorfeld geklärt wurden.

Sobald die erforderlichen Stellungnahmen vorliegen, erhalten Sie eine Mitteilung über das Ergebnis der Begutachtung Ihres Antrags.

Ansprechperson

Janine Solaire Joachim

Mail: antrag@ifbq.hamburg.de

Telefon: +49(0)40- 428851–348