© 1

Wissenschaftliche Genehmigungen

© 2

Genehmigungsverfahren wissenschaftlicher Untersuchungen

Hochschulen und wissenschaftliche Forschungsinstitute sowie Personen mit wissenschaftlicher Expertise, die einen Bezug zum Bildungs- und Erziehungsauftrag haben und mindestens über einen Bachelorabschluss oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss verfügen, können Untersuchungen an Hamburger allgemeinen und berufsbildenden Schulen durchführen. Voraussetzung hierfür ist eine Genehmigung, die Sie direkt bei uns beantragen können. Wenn Sie auch Zugriff auf bereits erhobene Daten benötigen, wenden Sie sich bitte an die Vertrauensstelle.

Für das Genehmigungsverfahren müssen Sie mindestens drei Monate vor dem geplanten Untersuchungsbeginn einen vollständigen Antrag bei uns einreichen. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Antrag und geben Ihnen auf dieser Seite hilfreiche Tipps und Vorlagen. Die Details des Antragsverfahrens regelt die aktualisierte Richtlinie Wissenschaftliche Untersuchungen an Schulen.

Erfahren Sie auf dieser Seite, was Sie bei der Einreichung des Genehmigungsantrags beachten müssen und wie Sie das Verfahren beschleunigen können.

Wer stellt den Antrag?

Wir unterscheiden zwischen einem vereinfachten und einem regulären Genehmigungsverfahren. Welches für Sie relevant ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Anhand der zwei folgenden Antragsszenarien können Sie herausfinden, ob ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren in Ihrem Fall möglich ist. Bei Fragen melden Sie sich direkt bei uns oder vereinbaren Sie einen Termin.

E-Mail: antrag@ifbq.hamburg.de Telefon: +49 (0)40-428 851-331

Das Genehmigungsverfahren

Die nachfolgende Schritt-für-Schritt-Übersicht gibt Ihnen eine Orientierung über die einzelnen Bestandteile der Antragsunterlagen und nützliche Hinweise zum Genehmigungsverfahren.

Als entscheidende Elemente des Genehmigungsverfahrens werden schulaufsichtliche und fachliche Stellungnahmen eingeholt und die geplanten Erhebungen unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten geprüft. Wir koordinieren das gesamte Verfahren und entscheiden unter Rückbezug auf diese Stellungnahmen über die Genehmigung Ihres Antrags.

Wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?

In der Regel erhalten Antragstellende nach Vorlage eines vollständigen Antrags innerhalb von drei Monaten Rückmeldung über das Ergebnis ihres Genehmigungsverfahrens. Ist ihr Antrag nicht vollständig verlängert sich die Bearbeitungszeit.

Bitte beachten Sie, dass unterschiedliche Stellen im Zuge des Genehmigungsverfahrens beteiligt werden. Die jeweils erforderlichen Stellungnahmen können erst angefordert werden, wenn Ihr Antrag vollständig ist und alle Rückfragen im Vorfeld geklärt wurden.

Sobald die erforderlichen Stellungnahmen vorliegen, erhalten Sie eine Mitteilung über das Ergebnis der Begutachtung Ihres Antrags.

Ansprechperson

Bei Fragen steht Ihnen Rolf Meier hilfreich und kompetent zur Seite. Nutzen Sie für Ihre Anfrage oder eine Terminvereinbarung auch gerne unser Kontaktformular.