Hochschulen und wissenschaftliche Forschungsinstitute sowie Personen mit wissenschaftlicher Expertise, die einen Bezug zum Bildungs- und Erziehungsauftrag haben und mindestens über einen Bachelorabschluss oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss verfügen, können Untersuchungen an Hamburger allgemeinen und berufsbildenden Schulen durchführen. Voraussetzung hierfür ist eine Genehmigung, die Sie direkt bei uns beantragen können. Wenn Sie auch Zugriff auf bereits erhobene Daten benötigen, wenden Sie sich bitte an die Vertrauensstelle.
Für das Genehmigungsverfahren müssen Sie mindestens drei Monate vor dem geplanten Untersuchungsbeginn einen vollständigen Antrag bei uns einreichen. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Antrag und geben Ihnen auf dieser Seite hilfreiche Tipps und Vorlagen. Die Details des Antragsverfahrens regelt die aktualisierte Richtlinie Wissenschaftliche Untersuchungen an Schulen.
Erfahren Sie auf dieser Seite, was Sie bei der Einreichung des Genehmigungsantrags beachten müssen und wie Sie das Verfahren beschleunigen können.