Die Bereitstellung verknüpfter Daten erfolgt über die Vertrauensstelle der Schulbehörde. Sie führt anlassbezogene Verknüpfungen von Schuldaten für wissenschaftliche Quer- und Längsschnittanalysen sowie zur schulischen Qualitätssicherung nach §98a des Hamburgischen Schulgesetzes durch. Dabei ist die Vertrauensstelle eigenständig und unabhängig vom Regelbetrieb der Behörde für Schule und Berufsbildung ( BSB).
Auf Antrag können beispielsweise Daten aus der Schuljahresstatistik und Fachverfahren der Schulbehörde verknüpft werden. Unter gewissen Voraussetzungen ist es auch möglich, Daten aus wissenschaftlichen Untersuchungen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Schulbehörde mit Daten der Schulbehörde zu verknüpfen. Verknüpfte Forschungsdaten können im Rahmen wissenschaftlicher Untersuchungen, die an wissenschaftlichen Einrichtungen durchgeführt werden, beantragt werden.