Foto einer Rollstuhlrampe mit Handlauf an beiden Seiten und blau grauen Kacheln an einer Wandseite. Der Weg führt ins Grüne.© 1

Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://ifbq.hamburg.de veröffentlichte Website des Hamburger Instituts für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (nachfolgend bezeichnet als HmbBGG), sowie der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (nachfolgend bezeichnet als HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde zwischen dem 03.05.2024 und 08.05.2024 erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 03.05.24 bis 08.05.24 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

1.3.1 Info und Beziehungen

1.4.3 Kontrast (Minimum) – Niedriger Kontrast zwischen Text und Hintergrund.

2.1.1 Tastatur

2.4.1 Benutzung von Farbe

2.4.4 Linkzweck (im Kontext) – Benachbarte Links führen zur selben URL

2.4.6. Überschriften und Beschriftungen (Labels) – Level übersprungen

3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen

 

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind vorgesehen:
PDF-Downloads, die vor dem 01.05.2025 erstellt wurden, sind mit Einschränkungen barrierefrei (§ 11 Abs. 4 HmbBGG). Zukünftig sollen sie durch barrierearme Versionen ersetzt werden. Sollten Sie auf Barrieren stoßen, wenden Sie sich gerne an uns, wir werden Ihnen die benötigten Informationen schnellstmöglich barrierefrei zur Verfügung stellen.

Derzeit sind auf dieser Website noch keine Texte in leichter Sprache oder Gebärdensprache vorhanden. Für ausgewählte Seiten sollen zukünftig entsprechende Versionen erstellt werden.

Barrieren melden

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen senden Sie bitte an: ifbq-homepage@ifbq.hamburg.de 

Gerne können Sie auch das folgende Formular verwenden.

    Datenschutzerklärung






     

     

    Schlichtungsverfahren

    Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle gem. Paragraph 4 HmbBITVO i.V.m. Paragraph 13a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.hamburg.de/schlichtungsstelle-behinderung.

    Zur Zeit übernimmt die Ombudsstelle der Senatskanzlei die Tätigkeiten der noch einzurichtenden Schlichtungsstelle.​​​​​​​

    Kontaktmöglichkeiten:
    E-Mail: schlichtungsstelle-hmbbgg@soziales.hamburg.de

    Post: Schlichtungsstelle HmbBGG
    c/o Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA)
    Dammtorstraße 14, 20354 Hamburg