Erläuterung: Staatliche und private Schulen. Berücksichtigt sind die Jahrgangsstufen bis Jahrgangsstufe 10. Ohne Erwachsenenbildung. Ohne berufliche Bildungsgänge an Sonderschulen. – In der Schuljahresstatistik wird ein Migrationshintergrund nach Mikrozensus-Definition angenommen, wenn mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft: a) Die Person selbst ist nicht in Deutschland geboren, b) sie hat eine nicht-deutsche Staatsangehörigkeit, c) einer der Sorgeberechtigten ist nicht in Deutschland geboren, d) einer der Sorgeberechtigten hat eine nicht-deutsche Staatsangehörigkeit. Der Migrationshintergrund gilt als „unentscheidbar“, wenn zu mindestens einem der genannten Merkmale die Angabe fehlt und gleichzeitig keines der vorhandenen Merkmale auf einen Migrationshintergrund hindeutet.
Quelle: Schuljahresstatistik 2015 bis 2024, Bild: © IfBQ