- In Hamburg erhalten Schüler*innen seit dem Schuljahr 2010/11 unter der Maßgabe „Fördern statt Wiederholen“ Lernförderung, wenn sie das Lernziel in einem oder mehreren Unterrichtsfächern verfehlen. Die Wiederholung einer Jahrgangsstufe ist seitdem nur noch im Ausnahmefall möglich. Wegen der Schulschließungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erleichterte die Schulbehörde im Sommer 2021 die freiwillige Wiederholung einer Jahrgangsstufe. Infolgedessen wurden viel mehr Anträge auf Wiederholung einer Jahrgangsstufe bewilligt als in den Jahren zuvor. Seit dem Schuljahr 2023/24 gelten die alten Regelungen.
- Infolgedessen ist der Anteil an Klassenwiederholungen in allen Schulformen deutlich gesunken: Im Schuljahr 2021/22 lag er bei 1,7 Prozent, im aktuellen Schuljahr bei 1,2 Prozent.
- An Stadtteilschulen wiederholen im aktuellen Schuljahr 1,7 Prozent aller Schülerinnen und Schüler; im Vorjahr waren es noch 2,0 Prozent.
- An Gymnasien ist der Anteil an Klassenwiederholungen von 1,6 Prozent auf 1,4 Prozent gesunken. Viele Klassenwiederholungen schließen sich im Gymnasium an einen Auslandsaufenthalt an.
- An Grundschulen ist der Anteil an Klassenwiederholungen im aktuellen Schuljahr erneut deutlich zurückgegangen; er liegt auf demselben Niveau wie vor Beginn der Corona-Pandemie (0,8 Prozent).