Klassenwiederholungen 2023/24

Wie entwickeln sich die Wiederholerquoten?

  • In Hamburg erhalten Schüler*innen seit dem Schuljahr 2010/11 un­ter der Maßgabe „Fördern statt Wiederholen“ Lernförderung, wenn sie das Lernziel in einem oder mehreren Unterrichtsfächern verfehlen. Die Wiederho­lung einer Jahrgangsstufe ist seitdem nur noch im Ausnahmefall möglich. We­gen der Schulschließungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie er­leichterte die Schulbehörde im Sommer 2021 die freiwillige Wiederholung einer Jahrgangsstufe. Infolgedessen wurden viel mehr Anträge auf Wiederholung einer Jahr­gangsstufe bewilligt als in den Jahren zuvor. Seit dem Schuljahr 2023/24 gelten die alten Regelungen.
  • Infolgedessen ist der Anteil an Klassenwiederholungen in allen Schulformen deutlich gesunken: Im Schuljahr 2021/22 lag er bei 1,7 Prozent, im aktuellen Schuljahr bei 1,2 Prozent.
  • An Stadtteilschulen wiederholen im aktuellen Schuljahr 1,7 Prozent aller Schüle­rinnen und Schüler; im Vorjahr waren es noch 2,0 Prozent.
  • An Gymnasien ist der Anteil an Klassenwiederholungen von 1,6 Prozent auf 1,4 Prozent gesunken. Viele Klassenwiederholungen schließen sich im Gymna­sium an einen Auslandsaufenthalt an.
  • An Grundschulen ist der Anteil an Klassenwiederholungen im aktuel­len Schuljahr erneut deutlich zurückgegangen; er liegt auf demsel­ben Niveau wie vor Beginn der Corona-Pandemie (0,8 Prozent).

Entwicklung der Anteile der Wiederholer*innen

Erläuterung: Staatliche und private Schulen, ohne Rudolf-Steiner-Schulen. Ohne Erwachsenenbildung. Grundschule ohne Vorschulklasse, aber einschließlich der sechsjährigen Grundschulen (einschließlich der Jahrgänge 5 und 6) und der Grundschulabteilungen der Stadtteilschulen. Auch Gesamt ohne Sonderschule. – Hier sind – gemäß Definition der KMK – in die Berechnung der Wiederholerquote für die Stadtteilschule die Schülerinnen und Schüler einbezogen, die aus den Jahrgangsstufen 10, 11 oder 12 des Gymnasiums in die jeweils nächsthöhere Jahrgangsstufe der Stadtteilschule wechseln.

 

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Daten in Zeitreihe

Wiederholerquoten nach Jahrgangsstufen Schuljahr 2023/24

Erläuterung: Staatliche und private Schulen, ohne Rudolf-Steiner-Schulen. Ohne Erwachsenenbildung. Grundschule einschließlich der sechsjährigen Grundschulen (ohne die Jahrgangsstufen 5 und 6) und der Grundschulabteilungen der Stadtteilschulen. 

Für die Oberstufe der Stadtteilschule ergeben sich unterschiedliche Wiederholerquoten, je nachdem, ob man die Schülerinnen und Schüler, die aus einer niedrigeren Jahrgangsstufe des Gymnasiums in die jeweils nächsthöhere Jahrgangsstufe der Stadtteilschule wechseln, einbezieht oder nicht.

Quelle: Schuljahresstatistiken 2023 Bild: © IfBQ

 

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