Zeigen die Ergebnisse der Schulinspektion in bestimmten Bewertungsbereichen deutliche Entwicklungsbedarfe, dann folgt ein gesondertes Verfahren. Sind in den folgenden drei Qualitätsbereichen die Qualitätskriterien nur ansatzweise bzw. nicht erfüllt, dann wird unter Vorsitz der Schulaufsicht eine Fallkonferenz einberufen.
- 1.2 Die Entwicklung der Schule/des ReBBZ und des Lernens steuern
- 2.1 Die Lehr- und Lernprozesse gestalten
- 2.6 Den Unterricht kontinuierlich mithilfe von Feedback und Daten weiterentwickeln
An der Fallkonferenz nehmen die zuständige Schulaufsicht, die zuständige Fachaufsicht, die jeweilige Schul-/ReBBZ-Leitung und ein*e Mitarbeiter*in des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung ( LI) teil. Das Ziel der Fallkonferenz ist es, über geeignete Maßnahmen zur Stärkung der Schule/des ReBBZ zu beraten und Schritte für die Weiterentwicklung einzuleiten.
Etwa anderthalb Jahre nach der Fallkonferenz findet in der Regel eine Nachinspektion statt, bei der ein Schulinspektionsteam überprüft, ob die Entwicklung der Schule/des ReBBZ eine positive Richtung nimmt.