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Wie informieren wir über Ergebnisse?

Ergebnisse der Inspektion

Sobald eine Inspektion abgeschlossen ist, stellen wir den Schulen und ReBBZ die Ergebnisse auf unterschiedlichen Wegen zur Verfügung. Ein Teil wird in den Inspektionsberichten veröffentlicht. Häufig ergeben sich daraus für die Schulen und ReBBZ neue Blickwinkel auf die eigene Arbeit und Impulse für die Weiterentwicklung. Bei der Nutzung der Ergebnisse wirken folgende Akteure zusammen: das IfBQ, die jeweilige Schule, die Regionale Schulaufsicht und Beratung ( SAB) und das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung ( LI).

Wie erfahren Sie von den Ergebnissen?

  • Die Schul-/ReBBZ-Leitung und die Schulaufsicht erhalten einen detaillierten Inspektionsbericht. Er umfasst die Qualitätseinschätzung mit einer Beschreibung der Bewertungshintergründe sowie die Ergebnisse der Online-Befragung und der Beobachtung der Lehr- und Lernprozesse.
  • Die Schulinspektion lädt die Schul-/ReBBZ-Leitung zu einem Rückmeldegespräch ins Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung (IfBQ) ein und stellt die Ergebnisse vor.
  • Der Schulaufsicht werden gemeinsam mit der Schul-/ReBBZ-Leitung die Inspektionsergebnisse im Rahmen eines Trilogs erläutert. An Grundschulen, die am GBS-Piloten teilnehmen, erweitert sich der Teilnehmendenkreis um die Standortleitung des Trägers und den Trägerverantwortlichen.
  • Allen Beteiligten der Schulgemeinschaft und der Schulaufsicht werden die Ergebnisse auf einer schulöffentlichen Präsentation vorgestellt.
  • Insofern die Schule/das ReBBZ bei der Gestaltung der Schule/des ReBBZ als Lern- und Lebensort mit einem Träger kooperiert, erhält dieser eine Übersicht über die Qualitätseinschätzung der Schule/des ReBBZ sowie die Visualisierung der Fragebogenergebnisse zu den Aspekten der ganztägigen Bildung.
  • Für die Eltern und Sorgeberechtigten stellt die Schulinspektion eine Übersicht der Inspektionsergebnisse zusammen.
  • Das Ergebnisprofil der Schule/des ReBBZ wird online auf unserer Webseite veröffentlicht. Hier kommen Sie zu den Inspektionsberichten der Schulen und ReBBZ.

Was passiert nach der Inspektion?

Nach einer Inspektion gilt es, aus den gewonnen Erkenntnissen Impulse abzuleiten, die die Qualitätsentwicklung der Schule oder des ReBBZ unterstützen. Durch unsere Arbeit haben Schulen und ReBBZ die Möglichkeit, einen Blick “von außen” auf die eigene Arbeit zu werfen. Im Anschluss an die Inspektion ist es die Aufgabe der Schulen und ReBBZ, in Abstimmung mit der Schulaufsicht, eigene Ziele für die Schul- und Unterrichtsentwicklung zu formulieren und diese voranzutreiben.
In der Regel sprechen die Schul-/ReBBZ-Leitung und die zuständige Schulaufsicht einige Wochen nach der Schulinspektion über die Ergebnisse und deren Konsequenzen für die Schulentwicklung. In einem Qualitätsentwicklungsgespräch werden diese reflektiert und gegebenenfalls in Ziel- und Leistungsvereinbarungen präzisiert. Die Aufgabe der Schulaufsicht ist es, die Vermittlung des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schulen und die schulische Weiterentwicklung sicherzustellen.

In einer Handreichung hat die Schulinspektion einige Vorschläge zum Umgang mit den Ergebnissen zusammengefasst, die sich als besonders hilfreich erweisen.

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Qualitätsstandard nicht erreicht?

Zeigen die Ergebnisse der Schulinspektion in bestimmten Bewertungsbereichen deutliche Entwicklungsbedarfe, dann folgt ein gesondertes Verfahren. Sind in den folgenden drei Qualitätsbereichen die Qualitätskriterien nur ansatzweise bzw. nicht erfüllt, dann wird unter Vorsitz der Schulaufsicht eine Fallkonferenz einberufen.

  • 1.2 Die Entwicklung der Schule/des ReBBZ und des Lernens steuern
  • 2.1 Die Lehr- und Lernprozesse gestalten
  • 2.6 Den Unterricht kontinuierlich mithilfe von Feedback und Daten weiterentwickeln

An der Fallkonferenz nehmen die zuständige Schulaufsicht, die zuständige Fachaufsicht, die jeweilige Schul-/ReBBZ-Leitung und ein*e Mitarbeiter*in des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung ( LI) teil. Das Ziel der Fallkonferenz ist es, über geeignete Maßnahmen zur Stärkung der Schule/des ReBBZ zu beraten und Schritte für die Weiterentwicklung einzuleiten.

Etwa anderthalb Jahre nach der Fallkonferenz findet in der Regel eine Nachinspektion statt, bei der ein Schulinspektionsteam überprüft, ob die Entwicklung der Schule/des ReBBZ eine positive Richtung nimmt.

Unterstützungsmöglichkeiten

  • Neben der Begleitung durch die Schulaufsicht unterstützt das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) Schulen/ReBBZ beim Umgang mit den Inspektionsergebnissen, zum Beispiel bei der Nachbereitung der Ergebnisse mit dem Kollegium oder den Erziehungsberechtigten oder bei der weiteren Planung von Maßnahmen. Für die zielbezogene Weiterentwicklung werden den Schulen/ReBBZ passende Berater*innen vermittelt und bei Bedarf mitfinanziert. Bei Interesse nehmen Sie einfach per E-Mail direkt Kontakt mit dem LI auf
  • Für die Schulen/ReBBZ besteht außerdem die Möglichkeit, sich neben den behördlichen Unterstützungsangeboten Fortbildungen, Beratungen oder Coachings auf dem freien Markt selbst auszuwählen. Die Schulen/ReBBZ können diese aus ihrem Etat finanzieren.