Auf dieser Seite haben wir für Sie die häufigsten Fragen zur Schulinspektion zusammengefasst und beantwortet. Sollten Sie noch weitere Informationen benötigen, nutzen Sie gerne unser Kontaktformular.
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Der zweite Inspektionszyklus wurde im Herbst 2019 abgeschlossen. Bis dahin sind alle Hamburger Schulen zweimal von der Schulinspektion besucht worden. Derzeit läuft der dritte Inspektionszyklus.
Die Schulinspektion gehört zur Abteilung Schulinspektion und Systemmonitoring des Instituts für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung (IfBQ). Das IfBQ ist ein Dienstleistungszentrum der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) der Freien und Hansestadt Hamburg. In ihrer Beurteilung der Schulen ist die Schulinspektion unabhängig und an keine Weisungen gebunden.
Die Schulinspektor*innen haben vielfältige berufliche Hintergründe in Schule, Wirtschaft und Wissenschaft. Sie erhalten vor der selbstständigen Leitung von Inspektionen eine vier- bis sechsmonatige Ausbildung. Regelmäßig bilden sich die Schulinspektor*innen im Bereich der Schul- und Unterrichtsqualität, der wissenschaftlichen Instrumente oder auch der adressatengerechten Kommunikation fort.
Die Schulinspektion besteht derzeit aus:
Ein Inspektionsteam besteht aus zwei hauptberuflichen Inspektor*innen (Teamleitung und Schulinspektor*in) und einem Leitungsmitglied einer Schule der gleichen Schulform (Schulformexpert*in). An weiterführenden Schulen unterstützt zusätzlich eine weitere Person die Unterrichtsbeobachtung.
Bei Berufsbildenden Schulen kommt noch eine Person als Vertreter*in der Wirtschaft hinzu. Alle Mitglieder des Inspektionsteams werden regelmäßig zum Inspektionsablauf und zum Umgang mit den Erhebungs- und Auswertungsinstrumenten weitergebildet.
Mit Blick auf den Jahresbericht arbeitet die Schulinspektion mit einer Stichprobe, die eine repräsentative Auswahl aller Schulformen, -größen und -standorte im jährlichen Inspektionsprozess ermöglicht. Eine Orientierungsgröße bei der Auswahl der Schulen ist der Termin der letzten Inspektion. In Einzelfällen kann es zu Abweichungen in der Reihenfolge kommen. In der Regel informiert die Schulinspektion die Schulleitungen und Schulaufsichten langfristig darüber, in welcher Kalenderwoche ihre Schule für eine Inspektion vorgesehen ist.
Es gibt vier Formen der Datenerhebung:
Das Inspektionsverfahren startet mit einem Ankündigungstelefonat zehn Wochen vor dem Schulbesuch und umfangreichen Informationen der Schule, u. a. im Vorgespräch und durch Unterlagen. Die Webseite der Schulinspektion bietet weiterführende Informationen.
Grundsätzlich empfiehlt sich natürlich für jede Schule auch unabhängig von einer Inspektion die intensive und langfristige Auseinandersetzung mit den Qualitätsvorstellungen des Orientierungsrahmens Schulqualität.
Ziel der Beobachtungen ist es, mittels einer hohen Zahl von Einzelbeobachtungen Aussagen zur allgemeinen Qualität des Unterrichts der Schule zu treffen. Für dieses Ziel hat sich bei einer Mindestanzahl von besuchten Unterrichtseinheiten die Dauer von je 20 Minuten als ausreichend erwiesen. Die Schulinspektion beobachtet dabei insbesondere methodisch-didaktische Aspekte des Unterrichts, die in den 28 Kriterien des Unterrichtsbeobachtungsbogens abgebildet sind. Dazu führt die Schulinspektion in Grundschulen in der Regel ca. 40 Unterrichtsbeobachtungen durch; in weiterführenden Schulen sind es etwa 80 und in Berufsbildenden Schulen etwa 100 Beobachtungen. Es ist ausdrücklich nicht die Aufgabe der Schulinspektion, einzelne Unterrichtsstunden zu bewerten.
Die Unterrichtsbeobachter*innen werden regelmäßig vom wissenschaftlichen Team der Schulinspektion geschult.
Mithilfe empirischer Verfahren lässt sich berechnen, wie stark sich die Aussagen über den beobachteten Unterricht im Hinblick auf den gesamten Unterricht an der Schule verallgemeinern lassen. Dafür wird im Bericht an die Schule der Standardfehler angeben (SE).
Ein Beispiel: Ein Item erhält den Mittelwert (MW) 3,03. Der Standardfehler (SE) beträgt 0,07.
Dies bedeutet, dass der ermittelte Mittelwert von 3,03 bei einer anderen Unterrichtsstichprobe im Minimalfall bei 2,96 (3,03 – 0,07) und im Maximalfall bei 3,1 (3,03 + 0,07) hätte liegen können.
Der Standardfehler prognostiziert den Bereich, in dem der Mittelwert liegen würde, wenn das Inspektionsteam auch andere Sequenzen gesehen oder sogar den ganzen Unterricht an der Schule angeschaut hätte (Vollerhebung). Je kleiner der Standardfehler, desto robuster ist der Mittelwert und desto kleiner ist der Bereich, in dem der MW liegen würde, wenn eine Vollerhebung durchgeführt worden wäre.
Die Standardabweichung informiert darüber, wie stark sich die Einschätzungen für jedes Item zwischen den beobachteten Unterrichtssequenzen unterscheiden. Sie ist die Abweichung vom Mittelwert pro Unterrichtsitem. Je größer die Standardabweichung ist, desto unterschiedlicher wurde ein einzelnes Merkmal in verschiedenen Unterrichtssequenzen wahrgenommen.
Ein Beispiel: Der Mittelwert liegt bei 2,43. Die Standardabweichung bei 1,06. Dieses Unterrichtsmerkmal wurde in den beobachteten Sequenzen als eher unterschiedlich wahrgenommen. Der Mittelwert liegt bei 3,08. Die Standardabweichung bei 0,57.
Dieses Unterrichtsmerkmal wurde in den beobachteten Sequenzen als eher einheitlich wahrgenommen.
Welcher Unterricht von den Inspektor*innen ansehen wird, legt die Teamleitung der Inspektion nach dem Zufallsprinzip fest. Daher kann es sein, dass das Inspektionsteam einige Klassen und Lehrkräfte häufiger besucht als andere. Darüber hinaus trägt die Teamleitung der Inspektion dafür Sorge, dass möglichst alle Klassen und Fächer Bestandteil der Beobachtungen sind. Das Inspektionsteam trifft auf dieser Grundlage Aussagen über die Unterrichtskultur einer Schule.
Ja.
In der Regel füllen Eltern, die mehrere Kinder an der Schule haben, nur den Fragebogen für das älteste Kind aus. Wenn Pädagog*innen allerdings auch Kinder an der Schule haben, füllen sie sowohl den Pädagog*innenfragebogen aus als auch einen Eltern-Fragebogen für das (älteste) Kind.
Alle Fragen der Interviews beziehen sich auf den Orientierungsrahmen Schulqualität. Das Schulinspektionsteam befragt alle Gruppen (nur) nach den Bereichen, die sie betreffen. Die Personalführung kann z. B. Thema in den Interviews mit der Schulleitung und in den Interviews mit den Pädagogen*innen sein. Die Erziehungsberechtigten, die Schüler*innen und die Vertreter*innen der Ausbildungsbetriebe werden hierzu nicht befragt.
Grundlage für die Arbeit der Schulinspektion ist der Orientierungsrahmen Schulqualität. Neben dem Orientierungsrahmen berücksichtigt die Schulinspektion die aktuellen Entwicklungen der Schulforschung und die Anforderungen der Schulpolitik.
Jede Schule hat eine besondere Ausgangssituation. Ihre Stärken und Entwicklungsbedarfe sind nur vor diesem Hintergrund zu verstehen.
Die Schule erhält einen Ergebnisbericht, der die Qualitätseinschätzung der zwölf Bewertungsbereiche mit einer Beschreibung der jeweiligen Bewertungshintergründe umfasst sowie die Ergebnisse der Fragebogenerhebung und der Beobachtung der Lehr-und Lernsituationen. Auf der Webseite der BSB wird ein Ergebnisprofil veröffentlicht.
Die Schulleitung sowie die zuständige Schulaufsicht. Die Schulleitung ist gehalten, die Ergebnisse der Schulinspektion schulöffentlich zu machen. Die Zusammenfassung des Berichts und das Qualitätsprofil wird in den Inspektionsberichten auf unseren Seiten veröffentlicht.