Das Hamburger Vorstellungsverfahren ist bewusst nicht als Test angelegt, sondern als ein standardisiertes Verfahren zur Einschätzung altersgemäßer Kompetenzen in unterschiedlichen Bildungsbereichen, entsprechend der Bildungsempfehlungen für Hamburger Kitas.
Die Kinder können beim Schulbesuch „zeigen, was sie schon können“. Sie werden bestärkt und ermutigt, davon ausgehend weiter zu lernen und so eine positive, zuversichtliche Haltung in Bezug auf den Schulstart einzunehmen. Eltern und Kinder sollen nicht durch ein „Test-Setting“ verunsichert werden.
Damit Fachkräfte in Kitas und Schulen einen Überblick über Kompetenzen und Förderbedarfe der Hamburger Kinder im Jahr vor dem Vorschuljahr anhand gemeinsamer Kriterien bekommen, haben wir am IfBQ zusammen mit Fachkräften aus Kitas und Schulen speziell für die Viereinhalbjährigen ein Dokumentationsverfahren entwickelt. Der sog. Protokollbogen besteht aus zwei Teilen (A „Kompetenzeinschätzung“, B „Zusammenfassung der Ergebnisse“), die in Kitas und Schulen gemeinsam eingesetzt werden.
Anhand des Protokollbogens werden für jedes Kind wichtige Aspekte seines Entwicklungsstandes dokumentiert. Wenn Hinweise für besonderen sprachlichen Förderbedarf bestehen, wird zusätzlich das diagnostische Verfahren Bildimpuls zur Feststellung der sprachlichen Kompetenzen eingesetzt. Anhand von Bildfolgen mit kleinen Geschichten schätzen die Lehrer*innen den Sprachstand der Kinder mittels standardisierter Beobachtungskriterien ein.
Die Kinder, bei denen die Lehrer*innen im Rahmen des Vorstellungsverfahrens einen ausgeprägten Sprachförderbedarf in der deutschen Sprache feststellen, nehmen im letzten Jahr vor der Einschulung verbindlich an Fördermaßnahmen in einer Vorschulklasse oder Kita teil (nach § 28a des Hamburger Schulgesetzes). So sollen die Kinder im Jahr vor Schuleintritt befähigt werden, zu Schulbeginn an einem Gespräch in deutscher Sprache aktiv teilnehmen und dem Unterricht folgen zu können.