In Hamburg ist der Religionsunterricht seit vielen Jahren als Religionsunterricht für alle in evangelischer Verantwortung konzipiert, d.h. seine Inhalte werden allein von der evangelischen Kirche verantwortet, die sich aber im Gesprächskreis interreligiöser Religionsunterricht von Mitgliedern weiterer Religionen beraten ließ. Der Religionsunterricht für alle richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit bzw. fehlenden Religionszugehörigkeit.
Der Hamburger Religionsunterricht unterscheidet sich damit deutlich von dem anderer Bundesländer („Hamburger Weg“), in denen der Unterricht nach Konfessionen getrennt erteilt wird. In den 2012 mit den muslimischen Religionsgemeinschaften DITIB, SCHURA und VIKZ und der alevitischen Gemeinde abgeschlossenen Verträgen haben diese bekundet, den Religionsunterricht fortan gleichberechtigt im Rahmen des Artikel 7 Abs. 3 GG zu verantworten. So soll „die bestehende dialogische Form des Religionsunterrichts“ erhalten bleiben und die Schülerinnen und Schüler auch weiterhin ungeachtet ihrer Religionszugehörigkeit gemeinsam unterrichtet werden. Auch die jüdische Gemeinde beteiligt sich mittlerweile an dieser Weiterentwicklung.