Schüler*innen-Pädagog*innen-Relationen 2023/24

Wie viele Schüler*innen kommen rechnerisch auf eine Lehrkraft?

  • In der Stadtteilschule hat sich die Schüler*innen-Lehrer*innen-Relation in den vergangenen zehn Jahren deutlich verbessert. Auf eine Lehrkraft kommen aktuell rechne­risch 11,8 Schüler*innen. Im Schuljahr 2014/15 waren es noch 12,5 Schüler*innen pro Lehrkraft.
  • An Grundschulen zeigte sich im Verlauf der letzten Schuljahre eine schwankende bis leicht an­steigende Tendenz in der Schüler*innen-Lehrer*innen-Relation.
  • Im Gymnasium weist die Schüler*innen-Lehrer*innen-Relation mit 14,8 Schüler*innen je Lehrkraft ein günstigeres Verhältnis auf als noch im Schuljahr 2014/15. In Umsetzung der Beschlüsse zum Schulfrieden sind in allen Klassen der Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Gymnasien die Klassenfrequenzen abge­senkt worden.
  • An der Sonderschule liegt die Relation in diesem Schuljahr bei 5,9 Schüler*innen pro Lehrkraft.

Entwicklung der Schüler*innen-Lehrer*innen-Relation

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Erläuterung: In die Berechnung der Relationen sind alle Lehrerstellen eingeflossen, die den Schulen über das Tool „Kapazitäts- und Strukturplanung“ (KSP) zugewiesen werden. Darin sind auch Leitungs- und Funktionsstellen enthalten. Bei der Berechnung der Schüler-Lehrer-Relation in Grundschulen, Stadtteilschulen und Sonderschulen bleiben Vorschülerinnen und Vorschüler sowie die auf sie bezogenen Personalbedarfe außer Betracht.

Daten in Zeitreihe

Wie viele Schüler*innen kommen rechnerisch auf eine Pädagogin bzw. einen Pädagogen?

Entwicklung der Schüler*innen-Pädagog*innen-Relation

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Erläuterung: In die Berechnung der Relationen sind alle Lehrerstellen eingeflossen, die den Schulen über das Tool „Kapazitäts- und Strukturplanung“ (KSP) zugewiesen werden. Darin sind auch Leitungs- und Funktionsstellen enthalten. Bei der Berechnung der Schüler*innen-Pädagog*innen-Relation an Sonderschulen bleiben die seit dem Schuljahr 2013/14 in der Produktgruppe Sonderschulen geführten Stellenbedarfe der Beratungsabteilungen der Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) außer Betracht.